Auto Re-Import Kirchner

Geschäftsbedingungen der Firma Helmut Kirchner
für importierte Fahrzeuge
 
§ 1 Vertragsabschluß

1. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer dem
Vermittler (Auto Re-Import Helmut Kirchner) gegenüber die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.
Der Käufer ist an den Auftrag bis zur Auslieferung gebunden.

2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

3. Übertragungen von Rechten und Pflichten, sowie Ansprüche aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers.

§ 2 Preise


Der Preis der Fahrzeuge versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe
inklusive der deutschen Umsatzsteuer von derzeit 19 %, inklusive der
Vermittlungsprovision des Vermittlers.

§ 3 Zahlung

1. Die Zahlung des Kaufpreises inklusive der darin enthaltenen
   Vermittlungsprovision ist entweder,
• nach Erhalt des Kfz-Briefs / Zulassungsbescheinigung Teil II oder
   EG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC oder
• bei Übergabe des Fahrzeuges vor Ort (Peiting), zur Zahlung fällig.

2. Die Zahlung kann nur in Bar bei Übergabe des Fahrzeuges vor Ort (Peiting)
oder vorab per Überweisung auf das Geschäftskonto des Vermittlers
vorgenommen werden, wenn das Fahrzeug zu Ihnen nach Hause geliefert wird.

3. Anzahlungen werden durch Auto-Reimport Kirchner nicht gefordert.

4. Verzugszinsen werden mit dem Basiszinssatz der deutschen Bundesbank berechnet.

§ 4 Lieferung und Abnahme


1. Lieferfristen beginnen mit dem Eingang des Vertrages beim Verkäufer.
Diese sind, soweit nicht anders vereinbart, unverbindlich.

2. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer, Vermittler oder dessen Lieferanten eingetretene Betriebsstörungen, z. B. durch Exportstop, Auslieferstop an Wiederverkäufer, Streik, Aussperrung, die den Verkäufer oder Vermittler ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die vorgenannten Termine und Fristen zum Lieferverzug um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Lieferaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Firma Auto Reimport Helmut Kirchner behält sich ausdrücklich das Recht vor, für den Fall, das der Import des bestellten Fahrzeuges aufgrund von nicht zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden kann, insbesondere bei Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten, vom vorliegenden Vermittlungsauftrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer kann in keiner Weise Schadensersatz von der
Firma Auto Reimport Helmut Kirchner beanspruchen.

3. Angaben in den bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen, z. B. Herstellerprospekten, über Lieferumfang, Leistung, Maße, Betriebsstoffverbrauch usw. des Kaufgegenstandes sind unverbindlich und keine zugesicherten Eigenschaften. Dies ist bedingt durch übliche werkseitige Änderungen während der laufenden Produktion und die übliche Serienstreuung. EU - Fahrzeuge können von der deutschen Serienausstattung abweichen. Dies gilt selbstverständlich nicht für die schriftlich vereinbarten Ausstattungsmerkmale wie ABS, Airbags, usw.


4. Das von einem autorisierten Vertragshändler abgestempelte Garantie- bzw. Inspektionsscheckheft ist im Lieferumfang enthalten und wird mit dem Fahrzeug oder spätestens nach vier Wochen dem Käufer übergeben. Selbstverständlich ist dieses Serviceheft in der Sprache des Landes, aus dem das Fahrzeug eingeführt wurde, gedruckt.

5. Die Abnahme des Fahrzeuges hat innerhalb von acht Tagen nach Mitteilung über die Bereitstellung zu erfolgen. Bleibt der Käufer nach Ablauf einer Nachfrist von vier Tagen in Verzug, so ist der Vermittler berechtigt,
Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 15 % des Kaufpreises
zu fordern. Der Schadensbetrag ist höher anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist. Das gleiche gilt, wenn der Käufer unberechtigt die Vertragserfüllung verweigert.

§ 5 Garantie

1. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Fahrzeuge mit Kfz-Brief,
Zulassungsbescheinigung Teil II oder EG-Übereinstimmungserklärung/COC auszuliefern. Dem Käufer wird ein vom autorisierten Vertragshändler abgestempeltes Garantiescheckheft übergeben.

2. Die Dauer der Garantie richtet sich nach den jeweiligen Bestimmungen,
des Herstellers, aus dessen Land das Fahrzeug eingeführt wurde.

3. Der Vermittler gibt keinerlei Garantie.

4. Bei Lagerfahrzeugen kann der Garantiebeginn abweichen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag, Eigentum des Verkäufers.

§ 7 Haftung

Der Verkäufer haftet für Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur, wenn er, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Eine weitergehende Haftung des Vermittlers wird ausdrücklich ausgeschlossen.


§ 8 Gerichtsstand

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.

Salvatorische Klausel

Sollte einer dieser Paragraphen unwirksam werden, so werden nicht automatisch
alle anderen Bestimmungen unwirksam, sondern bleiben davon unberührt.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.