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Häufig gestellte Fragen

Manche Fragen stellen uns unsere Kunden regelmäßig. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Themen, die für Sie von Interesse sein könnten. Sollten Ihre Fragen hier nicht ausreichend beantwortet werden, so können Sie uns gerne jederzeit telefonisch oder per Email kontaktieren!

Allgemein

  1. Was sollte ich beim Autokauf im Internet beachten?
    Um diese Frage beantworten zu können, muss ein weites Themengebiet abgedeckt werden, welches den Rahmen dieser „Fragen und Antworten“-Seite ausreizen würde. Daher möchten wir auf unseren Artikel Im Internet ein Auto kaufen verweisen, der genau dieses Thema behandelt.
  2. Was sollte ich bzgl. der Konfiguration eines Fahrzeugs beachten?
    Heutzutage ist ein Konfigurator bei zumindest allen großen Automobilherstellern Standard. Natürlich möchten sich diese immerzu voneinander abheben, sodass beim Endverbraucher oft Verwirrung entsteht. Um dieser entgegenzuwirken, haben wir diesbezüglich den Artikel Neuwagen richtig konfigurieren für Sie erstellt, auf welchen wir freundlicherweise verweisen dürfen.
  3. Worin liegt der Unterschied zwischen einem Kauf- und einem Vermittlungsvertrag?
    Bei einem Kaufvertrag schließen Sie einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer nach deutschem Recht ab. Dadurch erhalten beide Vertragsparteien die in Deutschland geltenden Rechte bzw. müssen die geltenden Pflichten erfüllen. Dies ist bei Vermittlungsverträgen anders. Diese werden von Vermittlern lediglich zur Neuwagenvermittlung genutzt. Dadurch schließen Sie keinen Kaufvertrag mit diesem, sondern mit einem ausländischen Händler ab. Folglich gilt nicht das deutsche, sondern das ausländische Kaufrecht (je nachdem aus welchem Land das Fahrzeug bezogen wird). Dies hat zur Folge, dass der Vermittler nicht haften muss und Sie sich bei möglichen Mängeln, welche nicht von der Herstellergarantie abgedeckt werden, an den ausländischen Händler wenden müssten. In diesem Zusammenhang möchten wir erwähnen, dass Sie bei einem Kauf eines Neuwagens über EU-Neuwagen Knott, einen Kaufvertrag nach deutschem Recht abschließen.

EU-Kunden (ausgenommen Deutschland)

  1. Bestellung
    Zusätzlich zu einer Kopie Ihres Personalausweises und dem von Ihnen unterschriebenen Kaufvertrag benötigen wir eine Anzahlung in Höhe von 10% des ausgewiesenen Nettopreises. Sie erhalten diese Anzahlungsrechnung von uns. Nachdem wir Ihre Zahlung erhalten haben, leiten wir Ihre Bestellung an den Hersteller weiter.
  2. Kaufpreis
    Als EU-Bürger (ausgenommen Deutschland) zahlen Sie den von uns ausgewiesenen Nettopreis. Diesen finden Sie auf dem Angebot, welches Sie nach der Online-Konfiguration per Mail erhalten.
    Die Endrechnung kann erst ausgestellt werden, wenn das Fahrzeug produziert wurde, damit dann die FIN auf der Rechnung eingetragen ist.
  3. Lieferung und Bezahlung
    Ist Ihr Fahrzeug produziert und bereit zur Auslieferung, so erhalten Sie von uns die Endrechnung mit dem verbleibenden Rest des Nettopreises.
    Sie haben dann die Möglichkeit, diese Rechnung sofort zu bezahlen und dadurch die COC-Papiere zusammen mit dem Fahrzeug geliefert zu bekommen.
    Alternativ können Sie die Lieferung des Fahrzeuges abwarten und sich versichern, dass das Fahrzeug frei von Mängeln ist und Ihrer Bestellung entspricht. In diesem Fall erhalten Sie die Papiere nach Bezahlung der finalen Rechnung per Post.
  4. Mehrwertsteuer und Anmeldung bei der Zulassungsstelle
    Nachdem Sie die COC-Papiere ihres Fahrzeugs von uns erhalten haben, können Sie die Mehrwertsteuer in Ihrem jeweiligen Heimatland bezahlen. Erst im Anschluss können Sie die Anmeldung bei Ihrer Kfz-Zulassungsstelle vornehmen. Dank der genormten COC-Papiere sollte die Anmeldung also reibungslos verlaufen.

EU Neuwagen

  1. Gibt es grundlegende Unterschiede zwischen einem EU-Neuwagen und einem für den deutschen Markt hergestellten Neufahrzeug?
    Ja und Nein. Ein reimportierter EU-Neuwagen ist bezüglich der Qualität oder auch der eingesetzten Technik identisch zu einem Fahrzeug, welches für den deutschen Markt produziert wurde. Des Weiteren gibt es in der EU einheitliche Zulassungsrichtlinien für importierte Kraftfahrzeuge. Für die Zulassung solcher Fahrzeuge werden COC-Papiere (auch EWG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) benötigt, welche sicherstellen, dass das importierte Fahrzeug auch den in Europa gültigen Normen für Fahrzeuge entspricht. Insofern gibt es i.d.R. keine Unterschiede. Andererseits sei erwähnt, dass ein EU-Neuwagen von der Ausstattung eines „deutschen“ Fahrzeuges abweichen kann. Allerdings ist dies häufig ein Vorteil, da die EU-Neuwagen oftmals eine umfangreichere Basisausstattung haben. Selbstverständlich können Sie auf unserer Homepage für jedes Modell die entsprechende Serienausstattung einlesen und mit der aus deutschen Herstellerangaben vergleichen.
  2. Ist die Zulassung für Reimporte aufwändiger?
    Nein. Auch hier kommen die COC-Papiere ins Spiel, da diese die Zulassung bei der zuständigen Zulassungsbehörde erleichtern. Neben diesen müssen Sie außerdem die Originalrechnung der Zulassungsstelle vorlegen, womit nachgewiesen wird, dass Sie Eigentümer des Neufahrzeuges sind. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine Bescheinigung, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
  3. Woher kommt mein EU-Neuwagen?
    Wie der Begriff „EU-Neuwagen“ bereits vermuten lässt, stammen solche Fahrzeuge aus Ländern der Europäischen Union. Diesbezüglich können wir Ihnen versichern, dass wir Fahrzeuge auch nur aus solchen, und nie aus Drittländern beziehen. Uns ist es sehr wichtig, für Sie als Kunden eine größtmögliche Transparenz zu schaffen. Daher möchten wir Ihnen, anders als in der Branche üblich, die Möglichkeit geben, das Herkunftsland Ihres gewünschten Fahrzeuges genau mittzuteilen. Da dies allerdings unter anderem je nach Marke und Modell des Wagens variiert, bitten wir Sie uns diesbezüglich individuell zu kontaktieren.

Fahrzeuge

  1. Mit welcher Bereifung werden die Fahrzeuge ausgeliefert?
    Alle über uns bestellten Fahrzeuge sind mit Sommerreifen ausgestattet. Bitte beachten Sie dies in den Wintermonaten, sofern Sie sich Ihr Fahrzeug nicht nach Hause liefern lassen, sondern selbst abholen sollten.
  2. Wie läuft die Abholung meines Neuwagens bei Ihnen ab?
    Der Ablauf ist i.d.R. immer gleich. Sie erhalten ca. zwei bis vier Wochen bevor das Auto ausgeliefert wird eine E-Mail von uns. Dies ist der Zeitpunkt, an dem Sie entscheiden können ob Sie sich das Fahrzeug liefern lassen möchten, oder bei uns abholen wollen. Sollten Sie sich für die Abholung entscheiden, wird das Fahrzeug zu uns (i.d.R. in den Bergweg 2 in 82407 Wielenbach) geliefert. Sobald es bei uns ankommt, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Kopie der COC-Papiere, der Neuwagenbescheinigung sowie der Rechnung. Zusätzlich müssen Sie noch bei Ihrer Versicherung die EVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen erfragen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie bei Ihrer Versicherung ausdrücklich erwähnen, dass Sie die Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen benötigen. Mit diesen Papieren und der EVB-Nummer ist es Ihnen nun möglich, ein Kurzzeitkennzeichen in der Zulassungsstelle zu besorgen, welches fünf Tage gültig ist. Dieses ist notwendig, damit Sie Ihren Neuwagen von uns zu Ihrem Heimatort fahren können; bitte nehmen Sie es zur Abholung mit. Bitte beachten Sie auch, dass es sich bei der Dauer der Gültigkeit nicht um Werktage handelt; erhalten Sie beispielsweise Ihr Kennzeichen an einem Freitag, so ist dieses bis einschließlich Dienstag gültig. Wenn Sie Ihr Auto dann abholen möchten, begutachten wir es mit Ihnen gemeinsam und gehen dabei noch auf die von Ihnen bestellten Sonderausstattungen ein. Sind Sie nach der Inspektion Ihres Wagens zufrieden, erhalten Sie nach der Bezahlung die Originalunterlagen und können sofort losfahren. Eine weitere Möglichkeit ist die Folgende: viele unsere Kunden bezahlen Ihr Fahrzeug vorab, wodurch Sie bereits im Vorfeld die Originalunterlagen erhalten. Mit diesen ist es in vielen Zulassungsstellen möglich, Ihr Fahrzeug sofort zuzulassen. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihren Neuwagen mit dem „richtigen“ Kennzeichen bei uns abzuholen. Bitte beachten Sie, dass einige Zulassungsstellen dabei den Fahrzeugschein vorerst einbehalten und diesen wieder an Sie aushändigen, sobald Sie das Auto vorgefahren haben und die FIN- Nummer ausgelesen werden konnte.
  3. Elektronisches bzw. digitales Serviceheft
    Bislang wurden durchgeführte Wartungsarbeiten durch die Werkstatt im Serviceheft abgestempelt und so dokumentiert. Da dieses Verfahren nur geringfügig fälschungssicher ist und das Heft zudem verloren gehen kann, setzen inzwischen eigentlich alle Automobilhersteller auf das digitale Serviceheft (auch Digitaler Service-Nachweis genannt). In diesem neuen Serviceheft werden sämtliche Wartungs- wie auch Servicedaten, also beispielsweise Ausführungsdatum der Wartung wie auch Kilometerstand des Fahrzeuges, in elektronischer Form zentral gespeichert. Auf diese Daten können autorisierte Werkstätten dann jederzeit zugreifen. Nach durchgeführter Wartung wird Ihnen als Kunde ein Ausdruck, der die Maßnahme bestätigt, von der Werkstatt ausgehändigt.

Leistungen

  1. Welche Garantieleistungen stehen mir bei einem EU-Neuwagen zu?
    Beim Kauf eines Neufahrzeuges erhalten Sie als Kunde die sogenannte Herstellergarantie, welche je nach Hersteller mindestens zwei Jahre umfasst. Diese gilt Europaweit, folglich auch für EU-Neuwagen. Als Besitzer eines EU-Neuwagens haben Sie infolgedessen dieselben Serviceansprüche wie ein Besitzer eines in Deutschland erworbenen Fahrzeuges. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie lediglich eine beliebige Vertragswerkstatt aufsuchen. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine solche sich auch im EU-Ausland befinden kann. Sie müssen also beispielsweise in Ihrem Urlaub innerhalb der EU nicht darauf warten, bis Sie wieder in Deutschland sind. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, diese Garantie zusätzlich zu verlängern. Um Ihnen eine Garantieverlängerung ermöglichen zu können, haben wir uns mit einem externen Partner zusammengeschlossen. Sämtliche Informationen und Voraussetzungen zu der Verlängerung können Sie über https://www.auto-per-mausklick.de/garantie/ einsehen.
  2. Wie werde ich meinen alten Wagen los?
    Wenn Sie Ihr Altfahrzeug nicht behalten, sondern verkaufen möchten, haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten. Gerade im Zusammenhang eines Neuwagenkaufs ist oft die Rede von der Inzahlungnahme des gebrauchten Pkws. Allerdings sind wir leider nicht in der Lage, Ihr Fahrzeug in Zahlung zu nehmen. Um Ihnen diesen Service in gewisser Weise dennoch anbieten zu können, haben wir uns mit einem externen Partner zusammengeschlossen. Dadurch können Sie in nur vier Schritten Ihren Gebrauchtwagen verkaufen. Für weitere Informationen können Sie sich außerdem unseren Artikel Freie Fahrt zum Neuwagen durchlesen.

Preise

  1. Wie kommt der hohe Preisnachlass zustande?
    Der hohe Preisvorteil geht aus unterschiedlichen Gründen hervor. Einer dieser Gründe sind uns gewährte Rabatte. Da wir auf dem europäischen Markt nicht nur einige wenige Fahrzeuge beziehen, sondern Großabnehmer sind, erhalten wir dort Mengenrabatte. Von diesen profitieren letztendlich Sie als unser Kunde. Ein weiterer Grund sind die in der EU unterschiedlichen Besteuerungen. In vielen europäischen Ländern werden höhere Verbrauchs- oder Luxussteuern auf den Nettopreis erhoben. Dieser Nettopreis ist meist niedriger als in Deutschland. Hier kommt der Steuervorteil zustande: wir als Importeur müssen besagte ausländische Steuer nicht bezahlen sondern lediglich die in Deutschland üblichen 19 % auf den niedrigeren Nettopreis entrichten. Des Weiteren spielt die in Europa unterschiedliche Kaufkraft eine Rolle. Die Automobilhersteller wiederum richten ihre Preispolitik an dieser aus, wodurch eine zusätzliche Ersparnis erreicht wird.
  2. Kommen noch weitere Kosten auf mich zu?
    Während des Konfigurationsvorgangs haben Sie immer den Gesamtpreis im Blick. In diesem sind stets die Überführungskosten (i.H.v. 650,00 EUR) des Fahrzeuges zu uns nach Wielenbach wie auch die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Sollten Sie sich dazu entscheiden den Neuwagen selbst abzuholen, kommen ab der Bestellbestätigung durch uns keine weiteren Kosten auf Sie zu. Eine Lieferung zu Ihnen ist zum Selbstkostenpreis möglich. Diesen können Sie einfach und bequem über https://www.auto-per-mausklick.de/lieferung- vor-die-haustuere/ ermitteln lassen.
  3. Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
    Bei uns haben Sie die Möglichkeit auf Rechnungsausgleich durch
    • Überweisung
    • Online-Banking vor Ort/li>
    • Bankbestätigten Scheck
    • {Barzahlung
    Wir möchten an dieser Stelle nochmals erwähnen, dass für Kunden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz keine Anzahlung verlangt wird. Die Bezahlung erfolgt erst nach Begutachtung des Fahrzeuges durch Sie.