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Elektroauto-Prämie

Alles was Sie wissen müssen

Die mit jedem Jahr zunehmenden Neuzulassungen zeigen einen deutlichen Trend: Hybrid-Fahrzeuge und noch viel mehr reine Elektroautos gelten als die Zukunft der Automobilindustrie. Der Hauptgrund für diese Entwicklung ist das zu befürwortende Umdenken der Menschen zugunsten des Umweltschutzes. Nachdem gerade reine Stromer keine fossilen Brennstoffe verbrennen, kommt es auch zu keinem umweltschädigenden CO2-Ausstoß. Verbunden mit dem steigenden Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung, stellt die gesamte Entwicklung eine zunehmende Verbesserung der weltweiten CO2-Bilanz dar.

Elektro-Autos werden derzeit vom Staat gefördert.

Obwohl mancher Kritiker die begrenzte Reichweite und den noch hohen Kaufpreis bemängelt, wird dies nichts daran ändern, dass die Zahl an Neuzulassungen weiter ansteigt. Und das liegt nicht nur daran dass Elektrofahrzeuge immer günstiger werden. Gerade in den kommenden Jahren und insbesondere in 2019 wird der Markt für diese Autos wachsen. Denn ab 2020 greifen die CO2-Regulierungen in Form von Flotten-Grenzwerten in der EU. Dies hat zufolge, dass Hersteller, die bei Pkws den Emissions-Grenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer nicht einhalten, eine Strafe zu zahlen haben.

Der Umweltbonus

Um den entsprechenden Markt in Deutschland schon frühzeitig anzukurbeln hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, schon in 2017 den Umweltbonus zur Förderung der Elektromobilität ins Leben gerufen. Obwohl das Förderprogramm bereits seit knapp zwei Jahren läuft, stehen noch ausreichend Mittel zur Förderung zur Verfügung. Mithilfe der Elektroauto-Prämie, wie der Umweltbonus umgangssprachlich genannt wird, können deutsche Käufer bis zu 4.000 Euro sparen.

Da uns immer wieder Kundenfragen zur Prämie erreichen, möchten wir die Gelegenheit nutzen um diese zu beantworten.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderungshöhe ist von der Fahrzeugart abhängig. Für reine Elektrofahrzeuge und auch Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt die Prämie 4.000 Euro. Käufer von Plug-In Hybriden können eine Prämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten. In beiden Fällen erhalten Sie die eine Hälfte der Prämie (also 1.500 Euro bzw. 2.000 Euro) vom Fahrzeughersteller in Form eines Rabattes. Die andere Hälfte muss dann im Nachhinein beim BAFA beantragt werden. Wie dies geschieht erfahren Sie weiter untern im Text.

Wer ist förderungsberechtigt?

Grundsätzlich sind alle Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften, Vereine wie auch kommunale Einrichtungen antragsberechtigt. Letztere jedoch nur mit eigener Rechtspersönlichkeit wie es beispielsweise bei Friedhöfen oder auch Schulen der Fall sein kann. Dies schließt Städte oder Gemeinden aus. Ebenso sind die entsprechenden Automobilhersteller ebenso wie der Bund und seine Länder mitsamt deren Einrichtungen (z. B. Gerichte und Behörden) von der Förderung ausgeschlossen.

Welche Fahrzeuge bekommen die Prämie?

Eine Förderung erhalten reine Elektroautos, Plug-In Hybride, Brennstoffzellenfahrzeuge und auch andere Fahrzeuge die gar keine oder weniger Emissionen als 50 Gramm CO2 pro Kilometer verursachen. Diesbezüglich hat das BAFA eine Liste mit allen förderfähigen Fahrzeugen veröffentlichet.

Ferner muss es sich um einen Neuwagen (Kauf oder Leasing) mit erstmaliger Zulassung in Deutschland handeln, dessen Nettolistenpreis (bezogen auf das Basismodell) 60.000 Euro nicht übersteigt. Dies schließt folglich Wagen mit Tageszulassungen, Jahres- und Gebrauchtwagen aus.

Auch stellt das Bundesamt Forderungen an die EG-Fahrzeugklasse, welche voraussetzen, dass das Fahrzeug der Klasse M1 (Automobile und Wohnmobile), N1 (Güterbeförderungsfahrzeuge; zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen) oder N2 (Güterbeförderungsfahrzeuge; zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 und 12 Tonnen) zugeordnet werden kann. Autos der Klasse N2 jedoch nur, wenn sie mit einem Führerschein der Klasse B geführt werden dürfen.

Wie läuft die Antragsstellung ab?

Den Antrag können Sie elektronisch direkt auf der Website des Bundesamtes einreichen wobei Sie dabei Ihren Kauf- oder Leasingvertrag hochladen müssen. Bei Leasingverträgen ist zusätzlich eine Kalkulation der Leasingrate (ohne Umweltbonus) miteinzureichen. Anschließend erhalten Sie vom BAFA einen Bescheid. Achten Sie bitte darauf, dass das Fahrzeug spätestens neun Monate nach Erhalt des Bescheides zugelassen sein muss.

Im zweiten Schritt müssen Sie die Verwendung nachweisen. Dazu ist die Rechnung und die Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) hochzuladen. Nach einer positiven Prüfung erfolgt dann die Auszahlung. Auch das Verwendungsnachweisverfahren erfolgt auf der Website des BAFAs, wo Sie sich mit Ihrer Vorgangsnummer und Ihrer Postleitzahl als Kennwort einloggen können. Bitte beachten Sie auch hier, dass zwischen dem Zugang des Bescheides bei Ihnen und dem Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA, nicht mehr als zehn Monate vergehen dürfen.

Muss ich sonst noch etwas wissen?

Erwähnenswert ist noch die Tatsache, dass das entsprechende Fahrzeug mindestens sechs Monate auf den Antragssteller in Deutschland zugelassen sein muss.

Auch könnte für Sie von Wichtigkeit sein, dass sich Erwerber und Halter unterscheiden dürfen. Es bekommt also derjenige die Förderung, der das Neufahrzeug erstmalig zulässt.

Wir hoffen Ihnen hiermit alle wichtigen Fragen beantwortet zu haben und der Beanspruchung des Umweltbonusses nichts mehr im Wege steht. Sollten Sie noch weitere Informationen benötigen, empfehlen wir Ihnen die Internetpräsenz des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Gerne können Sie sich auch mit uns in Verbindung setzen.